11.4 Der Anbieter haftet nicht für Datenschutzverstoße oder Impressumsverstoße die der Kunde auf der zur Verfügung gestellten Software öffentlich auf seiner Website präsentiert.
11.5 Der Kunde ist selbst für die korrekten Inhalte auf seiner Website oder auf seinem Funnel verantwortlich die über Simplefy-Software erstellt werden.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter
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§ 1 Vertragspartner,
Geltungsbereich Die Agentur erbringt für den Kunden die Erstellung einer Website sowie der entsprechenden Unterseiten. Der Kunde erklärt, dass er die Leistungen der Agentur ausschließlich für sein Unternehmen erwirbt oder für ein Unternehmen, wo er bevollmächtigt ist, diese Dienstleistung in Auftrag zu geben. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Basis des Vertrages und maßgeblich für den Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung aus der Mail vor der Auftragsbestätigung. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht als Vertragsbestandteil.
(2) Die Agentur kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(3) Sind zwischen Agentur und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich.
§ 3 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist oben angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
(3) Die Agentur kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 4 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist zu 50 % nach Vertragsschluss fällig (Zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf das u.g. Bankkonto), erst nach Zahlungseingang beginnt Simplefy mit der Dienstleistung. Sollte die Anzahlung verzögert eintreffen, so verzögert sich auch die Fertigstellung des Projektes. Die restlichen 50 % sind nach Fertigstellung der Website fällig. Bis zur vollständigen Zahlung hat der Kunde keine Rechte an der Website. Die Rechte an der Website gehen erst an den Kunden über, sobald der Gesamtbetrag bezahlt ist.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht, und dass seine Mitwirkung daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen ist, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die Agentur dafür, dass der Agentur alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten unverzüglich und zeitgerecht, spätestens aber 5 Werktage nach jeder Anforderung zur Verfügung gestellt werden, wie Bilder, Texte, Daten, Informationen über Zielgruppe, Positionierung usw. und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
(2) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, hat er die daraus entstehenden Folgen zu tragen, einschließlich des erbrachten Mehraufwands der Agentur.
(3) Sind kreative Leistungen beauftragt, steht dem Kunden eine Korrekturschleife mit je zwei Änderungen zu. Gesondert zu vergüten sind die Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen. Der Agentur steht hierfür eine Vergütung nach Zeitaufwand in Höhe der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu. Gleiches gilt bei nachträglichen Änderungswünschen nach Umsetzungsbeginn.
(4) Der Kunde verpflichtet sich zur Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen (Internet-) Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können.
(5) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre der Agentur hindern diese an der Erbringung der vereinbarten Leistungen, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine).
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
(1) Erst nach der ersten Zahlung (50%) beginnt Simplefy mit der Dienstleistung.
(2) Der Agentur steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Agentur unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 7 Haftung, Verjährung
(1) Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Agentur für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist der Agentur, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. (
2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet die Agentur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 8 Unterlagen des Kunden
(1) Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Agentur nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass der Agentur überlassenes Material (z.B. Fotos, Texte, Daten und Informationen) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei. Der Kunde ist für die Korrektheit der Datenschutzerklärung und der Texte des Impressums selbst verantwortlich. Die Agentur ersetzt oder leistet keine Rechtsberatung hier. Die Agentur haftet nicht für Datenschutzverstöße.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Agentur auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Agentur und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die Agentur kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit der Agentur oder anderen Kunden der Agentur teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren
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